Verpackungsverordnung

Hinweis zur Verpackungsverordnung

Wir sind gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackV) nach § 6 Abs. 1 und 2 verpflichtet, Verpackungen die wir in Umlauf bringen, wieder zurückzunehmen. Gemäss § 6 Abs.3 sind wir von der Rücknahmepflicht befreit, da wir uns an die Landbell AG Mainz angeschlossen haben.

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